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Osteoporose – Calcium und Vitamin D3 auf Rezept?
Osteoporose – Calcium und Vitamin D3 auf Rezept?
Üblicherweise sind nur rezeptpflichtige Arzneimittel erstattungsfähig. Warum Calcium und Vitamin D3 in bestimmten Fällen doch verschrieben werden können und worauf Sie bei der Verordnung achten müssen, lesen Sie hier.
Überblick zur Gesetzeslage
Calcium und Vitamin D3-Präparate sind freiverkäuflich und fallen unter die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind normalerweise nur rezeptpflichtige Arzneimittel für Erwachsene erstattungsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festlegt und die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen dennoch verordnet werden können.
Welche zugelassenen Ausnahmen gibt es?
Die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie, auch als OTC-Übersicht bekannt, stellt eine Liste der verordnungsfähigen Arzneimittel dar. Diese enthält keine Fertigarzneimittelnamen, sondern eine Auflistung der Wirkstoffe und Indikationen, bei denen diese verordnet werden dürfen.1
Ausschnitt: Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Nr. 11 und 121
Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung
- nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose
- nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
- bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit
Folglich ist eine Calcium- und Vitamin D3-Supplementierung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) u. a. zur Behandlung einer manifesten Osteoporose möglich. Diese liegt laut Leitlinie des Dachverbandes Osteologie (DVO) vor, wenn bereits Frakturen als Folge der Osteoporose aufgetreten sind.2 Eine Verordnung der Calcium- und Vitamin D3-Präparate ohne entsprechende Frakturen, also nur aufgrund der Knochendichtemessungen, ist nicht möglich.1
Dennoch empfehlen die DVO-Leitlinien sowohl zur Prophylaxe als auch zur Therapie der Osteoporose eine Zufuhr von Calcium und Vitamin D3 in ausreichender Menge. Wenn diese Mengen über die Ernährung nicht sicher erreicht werden können, sollten Supplemente als unterstützende Maßnahme eingenommen werden.2
Angst vor Regressen? Calcium und Vitamin D3 richtig verordnen
Um Regresse zu vermeiden, verordnen Sie nur für die angegebene Indikation zugelassene Arzneimittel. Für Calcium- und Vitamin D3-Präparate sieht das wie folgt aus:
- Zur Behandlung einer manifesten Osteoporose im Rahmen der Basistherapie können Sie das rosa Kassenrezept (auch rotes Rezept) nutzen. Bei der Verordnung auf dem Kassenrezept fällt für die Patientinnen und Patienten nur die Rezeptgebühr an (pro Packung 10 % des Verkaufspreises – höchstens 10 € und mindestens 5 €).
- Zur Prävention und Vorbeugung von Calcium- und Vitamin D3-Mangelzuständen können Sie das grüne Rezept verwenden. Es handelt sich dabei nur um eine Empfehlung. Die Patientin oder der Patient muss den vollen Preis des Produktes bezahlen, da die Vorbeugung einer Osteoporose nicht erstattungsfähig ist.2
Quellen:
- G-BA Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie. Stand (letzte Änderung in Kraft getreten): 31. Januar 2023.
- DVO Leitlinie. Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern (bei einer durchschnittlichen täglichen Calcium-Zufuhr über die Ernährung bei Frauen > 64 Jahren von 576-1260 mg, nach Elmadfa I (ed): European Nutrition and Health Report 2009. Forum Nutr. Basel, Karger, 2009, vol 62, pp 68-156). Stand 2017. AWMF-Reg.-Nr. 183/001, unter: